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Urlaubsanspruch nach Karenzurlaub

ARD 5218/4/2001 Heft 5218 v. 29.5.2001

Warum darf Urlaub in Zusammenhang mit Karenzurlaub aliquotiert werden?

Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht, nicht verkürzt, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird (§ 2 Abs 2 UrlG). In § 15e Abs 3 MSchG und § 7b Abs 1 EKUG wird ausdrücklich anderes bestimmt.

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