( UrhG § 10, ABGB § 1154 ) Kein Urheberrecht des Arbeitnehmers an preisgekrönter Schaufensterdekoration und damit kein Anspruch auf einen dem Arbeitgeber für die Dekoration verliehenen Preis. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 669/95 v. 12.03.1997. (Betriebs-Berater 1997/736, Heft 14)