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Unzulässigkeit paralleler Verwaltungsstrafverfahren gegen Geschäftsführer und verantwortlichen Beauftragten

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenWolfgang BergerZVG-Slg 2014/115ZVG 2014, 578 Heft 6 v. 1.10.2014

VwGVG § 50, VStG § 9, VStG § 31, B-VG Art 133 Abs 4

Der belangten Behörde obliegt es, innerhalb der durch § 31 Abs 1 VStG vorgegebenen Frist von einem Jahr mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Sicherheit zu klären, ob eine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten vorliegt.

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