( ABGB § 1158, § 879 ) Ist die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Dienstverhältnisse für einen Piloten nicht nur wegen der Umgehung des Kündigungsschutzes, sondern auch wegen der Kürze der nicht einmal der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 20 Abs 2 AngG entsprechenden Verlängerungen sowie wegen der bis zum letzten Tag der Befristung währenden Unsicherheit des Piloten über die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nachteilig, handelt es sich um unzulässige Kettendienstverträge.