Als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes gilt jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde (Gesellschaften, Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften, Vermietergemeinschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften mit ihren Wirtschaftsbetrieben, Vereine mit ihren Hilfsbetrieben, u.a.) kann Unternehmer sein, wenn selbständig und nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und diese Person bzw. dieses Wirtschaftsgebilde nach außen hin in Erscheinung tritt. In der Rechtssprechung wurde die Unternehmereigenschaft u.a. bei folgenden Tätigkeiten bejaht:
