§ 9 KStG
Verordnung des BMF über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit (UnternehmensgruppenV)
BGBl II 2005/50 , ausgegeben am 25.02.2005
Aufgrund des § 8 Abs 3 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2004/180 wird verordnet:

