Bei der APV-Methode wird der Wert des unverschuldeten Unternehmens um den Steuervorteil der Fremdfinanzierung korrigiert. Durch die Einführung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist weiters der Barwert der aus den Eigenkapitalzuwachszinsen resultierenden Steuerersparnis werterhöhend zu berücksichtigen.