Die OÖGKK weist in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass unterjährige Lohnzettel via ELDA spätestens bis zum Ende des Folgemonates - ab dem arbeitsrechtlichen Ende der Beschäftigung - an die Gebietskrankenkasse zu übermitteln sind. Nur so sei sichergestellt, dass die Versicherten ihre benötigten Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Pension etc) schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Für die Betrieblichen Vorsorgekassen dienen die Lohnzettel zur Berechnung der Abfertigungsansprüche. Hingewiesen wird auch auf die Gefahr von Meldeverstößen und die sich daraus ergebenden Sanktionen. ( Quelle: Sozialversicherung aktuell Mai/2017)