Die jüngste Rsp des OGH zum Unterhaltsschaden (6 Ob 101/06f = Zak 2006/610: „wrongful conception“; 5 Ob 165/05h = Zak 2006/365: „wrongful birth“) bildete den Anlass für einen Initiativantrag von FPÖ-Abgeordneten zur Novellierung des ABGB (46/A 23. GP), mit dem Schadenersatzansprüche „aus der Tatsache der Geburt eines Menschen“ generell ausgeschlossen werden sollen; selbst bereits bestehende Ansprüche sollen erlöschen.