Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2025 (siehe Zak 2024/686, 391) und der Valorisierung der Familienbeihilfe (BGBl II 2024/314) ändern sich die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26.

