LSD-BG: § 29
VwGH 12. 2. 2026, Ra 2025/11/0196
Mit Straferkenntnis der zuständigen Bezirkshauptmannschaft wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft fünf Arbeitnehmer auf einer Baustelle in Österreich für Eisenbiegerarbeiten eingesetzt zu haben, ohne ihnen den nach dem Kollektivvertrag Bauindustrie und Baugewerbe 2022 als angelernte Arbeiter ("Eisenbieger") zustehenden Lohn ausgezahlt zu haben. Wegen dieser Unterentlohnung nach § 29 Abs 1 erster Satz LSD-BG wurde er zur Zahlung einer Geldstrafe von € 12.500,- verpflichtet. Das Landesverwaltungsgericht setzte die Geldstrafe auf € 11.000,- herab, bestätigte aber den Gesetzesverstoß. Der VwGH wies die dagegen erhobene außerordentliche Revision zurück:

