DO.A: § 61
Mutterschutz-RL 92/85/EWG : Art 11 Z 2 lit b
Wird eine Arbeitnehmerin während einer Elternkarenz neuerlich schwanger, hat sie zu diesem Zeitpunkt aber keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld (unbezahlte Karenz), hat sie während des Beschäftigungsverbots keinen Anspruch auf Wochengeld (sogenannte Wochengeldfalle). Da die Arbeitnehmerin in dieser Konstellation auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber nach § 8 Abs 4 AngG hat, widerspricht die österreichische Rechtslage dem Art 11 Z 2 lit b der Mutterschutz-RL 92/85/EWG , wonach während des Mutterschaftsurlaubs von zumindest 14 Wochen die Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder ein Anspruch auf eine angemessene Sozialleistung gewährleistet sein muss.