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Unklarheitenregel: Auslegung einer Abfindungserklärung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/57RdW 2003, 79 Heft 2 v. 17.2.2003

ABGB § 915

Eine vom Versicherungsunternehmen vorformulierte Abfindungserklärung mit der Klausel „Gegenständliche Erklärung gilt ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ ist im Sinne der Unklarheitenregel des § 915 ABGB lediglich als unpräjudizielle, demnach unverbindliche Äußerung ohne Bindungswillen aufzufassen.

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