Abstract: Die Handlungsfreiheit der Universitäten basiert wesentlich auf der binnenorganisatorischen Regelungsautonomie des Verordnungsgebers. Zentrale Instrumente sind hierbei das Satzungsrecht und Gestaltungsmöglichkeiten im Wege des Organisationsplanes. Die Kompetenzen und Grenzen universitärer Eigenregelungsfähigkeit mittels dieser Verordnungen sind dabei im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben und materiegesetzlicher Regelungshoheit auszuloten. Diese Wertung soll am Beispiel von Abberufungstatbeständen vorgenommen werden.