ASVG: § 175 Abs 2 Z 1 , § 176 Abs 1 Z 8
AlVG: §§ 9 , 10
Da der Arbeitssuchende aufgrund der nunmehr geltenden Gesetzeslage auch zur selbstständigen Arbeitssuche verpflichtet ist, ist der UV-Schutz auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitssuchende beweisen kann, dass sich der Unfall bei der (selbstständigen) Arbeitssuche ereignete. Auch in diesen Fällen hat der Betroffene iSd § 176 Abs 1 Z 8 ASVG „auf Veranlassung des AMS“ eine Arbeitsstelle aufgesucht.