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Unentgeltliche Gebäudeübertragung unter Lebenden

Lohnsteuer und AbgabenARD 4801/35/96 Heft 4801 v. 17.12.1996

( EStG § 24 Abs 6 ) Die unentgeltliche Übertragung von Gebäuden unter Lebenden fällt nicht unter die Verteilungsregel für die nachzuversteuernden stillen Reserven.

BMF v. 22.11.1996

§ 24 Abs 6 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1988, BGBl 1993/818, lautet:

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