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Unbilligkeit der Abgabeneinhebung

ÖStZ 2006/82ÖStZ 2006, 42 Heft 3 v. 1.2.2006

Verordnung des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl II 2005/435, ausgegeben am 20. 12. 2005

Aufgrund des § 236 BAO wird verordnet:

§ 1. Die Unbilligkeit im Sinn des § 236 BAO kann persönlicher oder sachlicher Natur sein.

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