§ 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018
BVwG, 16.01.2024, W279 2276379-2/30E
Tatsächlich sind gemäß Punkt 1.25 des Leistungsverzeichnisses Angebote auszuscheiden, welche auch nur teilweise ausgefüllt worden sind. Alle mit *) gekennzeichneten Bieterlücken bzw. Bietertexte sowie Preisauszeichnungen dieses Leistungsverzeichnisses sind vollständig und leicht leserlich auszufüllen. Dies hat die Antragstellerin unterlassen. Folgerichtig war die Antragstellerin auszuscheiden. Andernfalls