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Umstellung der Buchführung

MR Dr. Werner Koller Bundesministerium für FinanzenÖStZ 1998, 629 Heft 24 v. 15.12.1998

1. Allgemeines zur Euro-Umstellung

1.1. Zeitpunkt - Zeitraum der Umstellung

Der gesamte Fragenkomplex des Umstellungszeitpunktes für Bücher und Aufzeichnungen ist unter dem Grundsatz „Kein Zwang - kein Verbot“ 1)1) Der Grundsatz „Kein Zwang - kein Verbot“ (no prohibition - no compulsion) ist in der Euro-Einführungsverordnung verankert. S Els, Grundsätze der Einführung des Euro in der Finanzverwaltung, in diesem Heft, S 625. geregelt. Es besteht weitestgehende Wahlmöglichkeit.

Euro-Umstellung bedeutet zweierlei:

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