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Umschuldungsmöglichkeit schließt Zahlungsunfähigkeit aus

JudikaturZIK 2009/214ZIK 2009, 141 Heft 4 v. 28.8.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 66, 69, 173 Abs 5, § 176 Abs 2, § 181

KSchG § 25d

Auch eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit kann durch eine Umschuldungsmöglichkeit oder Ratenvereinbarung beseitigt werden, wenn der Schuldner seine Gesamtverbindlichkeiten innerhalb eines üblichen Zeitraums tilgen kann.

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