§ 6 Abs 1 Z 24 und Z 25, § 10 Abs 2 Z 8 UStG, Art 13 Teil A 6. RL 77/388/EWG - Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es, dass als Einzelkünstler auftretende Solisten (hier: mehrere Auftritte der „3 Tenöre“ Pavarotti, Domingo und Carreras in Deutschland), sobald der kulturelle Charakter ihrer Leistungen anerkannt ist, nicht ebenso wie kulturelle Gruppen als Einrichtungen angesehen werden können, die den Einrichtungen des öffentlichen Rechts gleichgestellt sind, die bestimmte kulturelle Dienstleistungen anbieten (Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe n der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 [zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage] - 6. MwSt-RL).