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Umsatzsteuer: Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen

SteuerrechtPeter PülzlRdW 1998, 167 Heft 3 v. 15.3.1998

Nach der Rechtsprechung des VwGH unterliegen mitvermietete Einrichtungsgegenstände nur im Falle ihrer Qualifikation als unselbständige Bestandteile dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Grundstücksmiete. Die Bedenken dagegen verstärken sich aus europarechtlicher Sicht.

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