( EO § 301 Abs 3 ) Die Übersendung einer zu einem anderen Exekutionsverfahren des gleichen Arbeitnehmers gehörenden Drittschuldnererklärung durch einen Arbeitgeber vermag nicht zu exkulpieren und löst gemäß § 301 Abs 3 EO volle Kostenersatzpflicht aus.
OLG Wien 7 Ra 282/98m v. 16.09.1998, Rekurs unzulässig