BMF v. 30.01.1997
Am Vermögen einer GmbH & Co KG ist die GmbH (Komplementär) und eine OHG (Kommanditist) beteiligt. Die OHG hält alle Anteile an der GmbH. Ein bebautes Grundstück soll vom Gesamthandvermögen ins Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten überführt werden.