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Türen

PraktischesBau(Rechts)LexikonMargit BammerZRB 2016, XXI Heft 4 v. 1.12.2016

Eine „Türe“ besteht aus zwei Teilen: der Zarge und dem Türblatt. Die Zarge wird am Bauteil (Innen- oder Außenwand) montiert und nimmt das (bewegliche) Türblatt auf. Das Türblatt ist mit „Bändern“ (gemäß ÖNORM B 5343) mit der Zarge verbunden (das „Bandoberteil“ befindet sich am Türblatt, das „Bandunterteil“ an der Zarge).

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