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„Trockenbaukartell“; Hausdurchsuchung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/226bbl 2016, 243 Heft 6 v. 1.12.2016

§ 12 Abs 1 WettbG

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist nicht verpflichtet offenzulegen, aufgrund welcher Information sie zu den – die für die Bewilligung der Hausdurchsuchung erforderliche Verdachtslage begründenden – Beweismitteln gelangt ist.

OGH, 16.06.2016, 16 Ok 6/16t

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