Für folgende Branchen im Bereich der NÖ GKK wurde die Festsetzung der Trinkgeldpauschalen jeweils neu kundgemacht; an den Pauschbeträgen wurden gegenüber der letzten Kundmachung (siehe dazu ARD 5282/16/2002) keine Änderungen vorgenommen:
Friseure, Amtl Verlautbarung Nr 23/2006 vom 07.03.2006;