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Trinkgeldpauschalen im Burgenland

Neue VorschriftenARD 5639/4/2005 Heft 5639 v. 25.11.2005

Für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sowie für das Hotel- und Gastgewerbe im Bereich der Bgld GKK werden die Trinkgeldpauschalen mit 1. 12. 2005 erhöht ; für Friseure wurde die Festsetzung der Trinkgeldpauschalen in gleich bleibender Höhe neu kundgemacht (siehe dazu bereits ARD 5282/16/2002). Die Kundmachungen im Detail:

Hotel- und Gastgewerbe

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