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Triage und § 5c deutsches Infektionsschutzgesetz

Beiträgeao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldZfG 2023, 7 Heft 1 v. 15.3.2023

Am 14. 12. 2022 ist in Deutschland § 5c Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Bestimmung regelt nach ihrer Überschrift das Zuteilungsverfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Somit gibt es nun in Deutschland eine gesetzliche Regelung der Triage. Da Österreich über eine solche nicht verfügt, kann eine Analyse dieser Bestimmung klären, ob es in der österreichischen Rechtsordnung eine Lücke zu schließen gilt.

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