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Treuwidriger Provisionsbezug und Gleichbehandlung

ArbeitsrechtARD 4746/39/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(ABGB § 1009) Eine Ungleichbehandlung kann bei Erhebung eines Herausgabeanspruchs des Arbeitgebers auf treuwidrig von einem Dritten bezogene Provisionen nicht daraus abgeleitet werden, daß gegenüber anderen Arbeitnehmern noch kein Herausgabeanspruch erhoben wurde.

OGH 9 Ob A 57/95 v. 28.06.1995

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