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Treuhand und Aussonderungsrecht

JudikaturZIK 2010/157ZIK 2010, 108 Heft 3 v. 1.7.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 § 44

ABGB § 1071

Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer nach wirksamer Übertragung eines verkauften GmbH-Anteils den Kaufpreis für den Fall der Ausübung eines Rückverkaufsrechts treuhändig für den Käufer halten und dabei das wirtschaftliche Risiko tragen soll, gewährt dem Käufer im Konkurs des Verkäufers kein Aussonderungsrecht.

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