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OECD veröffentlicht noch ausständige Folgearbeiten zu Pillar I – Amount B

FachbeiträgeSteuerrechtThomas Hahn, Werner RosarTPI 2024, 70 - 74 Heft 3 v. 15.6.2024

Am 19. 2. 2024 hat das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS den finalen OECD-Bericht zu „Pillar One – Amount B“ veröffentlicht, welcher eine dem Anschein nach vereinfachte Anwendung der Verrechnungspreisbestimmung für bestimmte konzernzugehörige Routinevertriebstätigkeiten (baseline marketing and distribution activities) vorsieht. Der gegenständliche OECD-Bericht zu Amount B wurde in die OECD-VPL 2022 (als Anhang zu Kapitel IV) übernommen und räumt den jeweiligen Staaten ein Umsetzungswahlrecht in Bezug auf in ihrem Land ansässige konzernzugehörige Vertriebsgesellschaften (tested parties) ein. Der Amount-B-Ansatz soll dabei für alle ab dem 1. 1. 2025 beginnenden Wirtschaftsjahre zur Anwendung gelangen. Gemeinsam mit der damaligen Veröffentlichung wurden von Seiten der OECD Folgearbeiten zu verschiedenen noch nicht abgeschlossenen technischen Aspekten von Amount B angekündigt. Das Ergebnis dieser mit Spannung erwarteten Folgearbeiten wurde nunmehr am 17. 6. 2024 in zwei OECD-Statements veröffentlicht (welche den ursprünglichen OECD-Report entsprechend ergänzen). Darin findet sich unter anderem eine Definition der „qualifying jurisdictions“ (insbesondere relevant für die Berücksichtigung von formelhaften Länderrisikozuschlägen auf die globale Pricing-Matrix) sowie der „covered jurisdictions“ (Liste von Staaten, in Bezug auf welche die Anwendung von Amount B seitens der Transaktionspartner – ungeachtet der dortigen Umsetzung – jedenfalls anzuerkennen ist). Eine in diesem Kontext spannende Entwicklung besteht zudem darin, dass neben den zu erwartenden Entwicklungsländern nunmehr auch etliche aus Sicht Österreichs relevante (Schwellen-)Länder bzw Industriepartner – insbesondere Albanien, Argentinien, Bosnien, Brasilien, Costa Rica, Georgien, Kasachstan, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Südafrika – ebenfalls eine Absichtserklärung zur (wohl verpflichtenden) Umsetzung von Amount B abgegeben haben, was die Relevanz von Amount B für österreichische Konzerne deutlich erhöht. Wenngleich die konkrete Umsetzung durch die einzelnen Staaten abzuwarten bleibt, liefern die nunmehr veröffentlichten Folgearbeiten erstmals konkrete Anhaltspunkte zur Modellierung der sich durch den Amount-B-Ansatz ergebenden Routinevertriebsvergütungen und ermöglichen somit eine Detailanalyse der möglichen Auswirkungen auf bestehende Verrechnungspreismodelle.

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