( TP 3 GGG, § 508 ZPO ) Beim Zulassungsverfahren zur Erklärung der Zulässigkeit einer ordentlichen Revision handelt es sich um ein Revisionsverfahren iSd Anm 1 zu TP 3 GGG, so dass der Antrag auf Abänderung des Ausspruches des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision als Antrag in einem Revisionsverfahren der Pauschalgebühr nach TP 3 GGG unterliegt. VwGH 05.07.1999, 99/16/0162. (Beschwerde abgewiesen)