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Tod des Arbeitnehmers

ARD 5258/3/2001 Heft 5258 v. 30.10.2001

Beendet der Tod des Arbeitnehmers das Dienstverhältnis?

Der Tod des Arbeitnehmers beendet automatisch das Dienstverhältnis, unabhängig davon, ob dieses befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers zu persönlicher Dienstleistung (vgl. OGH 12. 7. 1977, 4 Ob 91/77, ARD 2964/10/77, und ASG Wien 13. 9. 1991, 3 Cga 2009/91, ARD 4384/15/92).

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