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Timesharing - umsatzsteuerliche Behandlung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 312 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 3a UStG , § 10 UStG , § 19 UStG

Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Timesharing-Verträgen für den Fall mit, dass das Nutzungsrecht an konkreten Räumlichkeiten eingeräumt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

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