Aus dem nationalen Souveränitätsanspruch resultiert die Theorie des integrationsfesten Verfassungskerns, dessen Existenz jedoch strittig ist. Wird dieser bejaht, so ergeben sich aus dem nationalen Verfassungsrecht Integrationsschranken gegenüber dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts, wenn es zu einem wesentlichen Eingriff in die modifizierten Grundprinzipien kommt.