LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Teleworker, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten, verfügen beim Arbeitgeber über keinen Arbeitsplatz, den sie (mit-)benutzen können. Die Arbeit wird auf elektronischem Weg übermittelt.
Ebenso gibt es aber auch zahlreiche andere Außendienstmitarbeiter (Techniker, Vertreter), denen kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Termine werden von daheim oder von Mobiltelefonen vereinbart. Sonstige Tätigkeiten (z.B. Vorbereitungen, Berichte) werden zu Hause ausgeübt. Die Reisen werden von der Wohnung aus angetreten und enden auch dort. Üblicherweise wird der Sitz der Firma nicht aufgesucht, um zu arbeiten (nur Abholen von Unterlagen und Ersatzteilen). Die Arbeitnehmer kommen lediglich fallweise an den Sitz des Arbeitgebers, um an Schulungen oder Besprechungen teilzunehmen.