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Teilzeitbeschäftigung: Sonderzahlungsberechnung (inkl oder exkl Mehrarbeitszuschlag?) - eine Kollektivvertragsanalyse (Teil 2)

Kurzböck informiertWilhelm KurzböckPVP 2014/4PVP 2014, 7 Heft 1 v. 27.1.2014

Leistet ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig Mehrarbeit, dann ist …

diese regelmäßig geleistete Mehrarbeit bei der Sonderzahlungsberechnung zu berücksichtigen; gemäß den konkreten Regeln des Kollektivvertrages (im Folgenden kurz: KV) zu beurteilen, ob der Teilzeitmehrarbeitszuschlag (im Normalfall: 25 % [oder ein gemäß KV-Regeln höherer oder niedrigerer Wert]) auch bei der Sonderzahlungsberechnung berücksichtigt werden muss. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verlangt nicht, dass der Teilzeitmehrarbeitszuschlag in die Sonderzahlungen "einzurechnen" ist.

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