1. Privatisierung und De-Normativierung des Rechts
Privatisierung stellt eine Entwicklung der 1990er Jahre in Österreich dar, mit einer Renaissance um die Jahrtausendwende. Die erste Privatisierungswelle ist im Kontext des Beitritts Österreichs zur EU zu sehen und steht ua im Zusammenhang mit der Liberalisierung und der damit verbundenen Regulierung von Märkten. Mittelpunkt waren insb Organisations- und Vermögensprivatisierungen:2 Organisationsprivatisierung umschreibt dabei Ausgliederungen von Organisationseinheiten des Staates auf private Rechtsträger; hoheitliche Aufgaben werden mittels Beleihung übertragen. Vermögensprivatisierung bezeichnet hingegen den Verkauf von Staatsvermögen. Die Höchstgerichte, vor allem der VfGH,3 und die Rechtswissenschaft4 haben sich in den letzten 20 Jahren intensiv mit der Organisationsprivatisierung auseinandergesetzt und demokratische, rechtsstaatliche sowie grundrechtliche Rahmenbedingungen entwickelt und Grenzen für diese gesetzt.5