Darunter versteht man die Gesamtheit der Prämienüberträge und Schadenrückstellungen, in der Lebensversicherung auch des Deckungskapitals (Deckungsstocks). Die technischen Reserven sind Verbindlichkeiten, welche aus der Risikokomponente des Versicherungsgeschäfts erwachsen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich aus Deckungsrückstellungen und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zusammen. Die erforderlichen Deckungsrückstellungen (Deckungserfordernis) sind ein nach aktuarischen (= versicherungsmathematischen) Grundsätzen ermittelter Betrag, über den der (Lebens-)Versicherer verfügen muss, um seine Leistungsverpflichtungen erfüllen zu können; bei Ermittlung des Deckungserfordernisses spielen Komponenten wie Zusammensetzung des Versicherungsbestandes (ua Lebensalter der Versicherten), Versicherungsdauer, Art der Versicherung usw eine bedeutende Rolle. Siehe dazu auch §§ 19 - 21, 77 und 78 VAG idFd Novelle 2000 sowie die V des BMF über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. 12. 1992, BGBl 1992/757 idF BGBl 1995/97 sowie BGBl II 2004/231. Die für die Lebensversicherung ausgewiesenen technischen Reserven umfassen: Deckungsrückstellungen (ohne Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen), Prämienüberträge, Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben sind, Rückstellungen für erklärte, aber noch nicht gutgeschriebene, Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für künftige Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für schwebende Versicherungsleistungen und Rückkaufreserve.

