Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 - Teil Steuern (FN ) wurde eine neue unechte Steuerbefreiung für die Vermietung besonders repräsentativer Wohnimmobilien eingeführt. Ziel der Neuregelung ist es, den Vorsteuerabzug für "Luxusimmobilien" zu beschränken und damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme für hochpreisige Objekte zu verhindern. Der Beitrag erläutert die Rechtslage vor und nach Inkrafttreten der Regelung am 1. 1. 2026 und beschreibt die Kriterien, unter denen ein Grundstück als "besonders repräsentativ" gilt.

