Im Erk v 23. 10. 2025, Ro 2023/13/0006, hat der VwGH ausgesprochen, dass der Aufwand aus der Anschaffung - somit die Anschaffungskosten - eines infolge Brands zur Brandruine gewordenen und danach veräußerten Gebäudes um die empfangene (nicht steuerbare) Versicherungsleistung zu kürzen sei.
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