Die Frage, ab wann ein Produktionsbetrieb iSd § 2 Abs 1 EAVG vorliegt, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Der Beitrag beleuchtet hierzu Rsp, Verwaltungspraxis und Literatur und schlägt eine mögliche Neufassung der Bestimmung vor. Diese beinhaltet die Einführung widerlegbarer Vermutungen, die sich an Umsatzschwellen orientieren und den jeweiligen Umsatz des Betriebs berücksichtigen. (FN )

