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Zolldeal: Europa und USA haben sich auf einen pauschalen Höchstzollsatz von 15 % geeinigt EU-Kommission verpflichtet sich zu mehr Energiekäufen und US-Investments

VerbrauchsteuernBeitragAufsatzBarbara Anzinger, Astrid Isopptaxlex 2025/62taxlex 2025, 275 - 280 Heft 9 v. 18.9.2025

Am 27. 7. hat sich die EU-Kommision mit der US-Administration auf einen Zolldeal geeinigt. Seit 7. 8. gilt für die meisten Waren mit EU-Ursprung ein pauschaler Höchstzollsatz von 15 % beim Import in den USA. Dieser pauschale Höchstzollsatz von 15 % soll zukünftig auch für Arzneimittel, Halbleiter und Kfz gelten. Einige strategisch wichtige Waren wie Luftfahrzeuge und ihre Teile, bestimmte Chemikalien sowie bestimmte Generika und natürliche Ressourcen mit EU-Ursprung werden beim Import in den USA vom reziproken Zollsatz in der Höhe von 15 % befreit bleiben. Die EU wird wiederum die Zölle auf Industriegüter mit US-Ursprung abschaffen sowie den Marktzugang für bestimmte Fischereierzeugnisse sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse öffnen bzw verbessern. Für ca 70 Länder gilt seit 7. 8. ebenfalls ein neues Zollregime beim Import in den USA. Für Waren mit Ursprung dieser Länder wird im Unterschied zu Waren mit EU-Ursprung beim Import in den USA ein US-Zusatzzoll in der Höhe zwischen 10 % und 50 % zusätzlich zu den bisher bestehenden WTO konformen Importzöllen verrechnet.

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