Mit dem BBG 2025 wurde die Basispauschalierung iSd § 17 Abs 1 EStG ausgeweitet:
Die Umsatzgrenze (§ 17 Abs 2 Z 2 EStG) wird von Euro 220.000,- stufenweise auf Euro 420.000,- angehoben: Bereits im laufenden Veranlagungsjahr 2025 (§ 124b Z 474 lit c EStG) wird die Umsatzgrenze auf Euro 320.

