Mit dem BGBl II 2024/288 vom 24. 10. 2024 wurde die Fahrtkostenersatz-Verordnung (FKE-VO) veröffentlicht. Diese regelt uA, welchen Ersatz der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Dienstreisen zahlen kann, wenn der Arbeitnehmer bspw ein privat gekauftes Klimaticket verwendet. Die Neuregelung ist ab 1. 1. 2025 anzuwenden.
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