Durch die GrESt-Reformen der vergangenen Jahre hat sich die Bedeutung der Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgängen im GrEStG wesentlich verändert: War diese Thematik ursprünglich vor allem für die Bemessungsgrundlage wesentlich, so knüpfen gegenwärtig auch der Steuersatz, Befreiungsbestimmungen und die Mehrjahresfestsetzung daran an. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über diese Thematik bieten, die sich durchaus unterschiedlich zu jener im EStG oder UStG präsentiert.

