Erfolgt die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus bestimmten alters- oder gesundheitsbedingten Gründen, kann als Maßnahme der Progressionsermäßigung der Hälftesteuersatz beantragt werden. In einem Rechtsmittelverfahren vor dem BFG war strittig, ob die Begünstigung auch für eine im Ausland lebende Mitunternehmerin anwendbar ist, wenn das Unternehmen von einem Verwalter geführt wurde.
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