In den letzten Jahren musste vermehrt das BFG entscheiden, ob ein negatives Jahresgutachten von der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) und die darauffolgende Abweisung des Forschungsprämienantrags des zuständigen Finanzamts zu Recht erfolgte. Bei diesen BFG-Entscheidungen kommen vermehrt die Kriterien für die Abgrenzung zwischen begünstigter Forschung und Entwicklung und nicht begünstigten Tätigkeiten zum Vorschein. Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für prämienbegünstigte Forschung iSd § 108c EStG vorliegen, sollte das Unternehmen demnach nicht nur die Forschungsprämienverordnung, sondern auch das OECD-Frascati-Manual als Auslegungsbehelf berücksichtigen. In diesem Artikel iVm einer BFG-Entscheidung v 7. 12. 2022, RV/7101950/2021, zeigt der Autor, welche Kriterien zu beachten sind, damit prämienbegünstigte F&E-Tätigkeit zu einem positiven FFG-Gutachten führt. Darüber hinaus, welche Möglichkeiten der Antragsteller hat, vor Beginn der Forschungstätigkeit überprüfen zu lassen, ob für diese Projekte eine Prämienbegünstigung vorliegt.

