Seit 1. 1. 2000 haben selbständige Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit die Möglichkeit, die Krankenversicherung grundsätzlich frei zu wählen. Diese Wahl erfolgt bei Beginn der selbständigen Tätigkeit und hat nicht nur Auswirkungen für die aktive selbständige Tätigkeit, sondern auch für die Krankenversicherung in der Pension. Dieser Artikel soll anhand von drei Fallbeispielen Leitlinien für die Wahl der optimalen Krankenversicherung bieten.

